Buchungsverwaltung, Mieteranfragen und Mietverträge.
Nein. Der Eigentümer einer Globexs-Wohnung mit einem Premium oder Superior Plan ist nicht verpflichtet, Besichtigungen potenzieller Mieter zuzulassen. Bei Globexs tun wir das Maximum, um Besichtigungen potenzieller Mieter zu vermeiden. Deshalb bestehen wir bei unseren Eigentümern auf realistischen Fotos und Videos. (Welche Informationen braucht Globexs, um meine Wohnung zu veröffentlichen?)
Natürlich wird Globexs einen Eigentümer niemals zu einer Besichtigung verpflichten, aber manchmal ist es empfehlenswert oder notwendig, um eine Buchung abzuschließen, und wir überlassen die Entscheidung dem Eigentümer. Falls der Eigentümer einer Besichtigung zustimmt, wird der Globexs-Vermietungsagent die Besichtigung organisieren.
Ja. Sofern nicht anders mit Globexs vereinbart, kann ein Globexs-Eigentümer mit einem Premium oder Superior Plan eine Buchung jederzeit ablehnen.
Wenn Globexs eine Buchungsanfrage für eine Wohnung erhält, wird der Eigentümer kontaktiert, um die endgültigen Bedingungen zu vereinbaren. Obwohl Globexs jede Anfrage sorgfältig prüft und nur seriöse Kandidaten vorstellt, kann ein Eigentümer manchmal die Buchung nicht annehmen, aus welchem Grund auch immer (zum Beispiel: der Eigentümer benötigt die Wohnung für den persönlichen Gebrauch).
Da Globexs keine Exklusivität von den Eigentümern verlangt, haben wir keine 100%ige Kontrolle über die Verfügbarkeit der Wohnungen. Für jede Anfrage überprüfen wir die Verfügbarkeit mit dem Eigentümer. Andererseits verpflichtet sich der Eigentümer durch Unterzeichnung des Globexs-Vermittlungsvertrags, Globexs jederzeit zu informieren, wenn sich die Verfügbarkeit seiner Wohnung ändert.
Nein, grundsätzlich erlauben wir keine Haustiere. Bei einer speziellen Anfrage kontaktieren wir immer zuerst den Eigentümer um Erlaubnis.
(Nur relevant für Eigentümer mit einem Premium oder Superior Plan)
Die folgende Stornierungsrichtlinie gilt für Mieter in einer Globexs-Wohnung, sofern nicht durch den Mietvertrag abweichend geregelt. Für Mieter in einer Partner-Wohnung gilt die Stornierungsrichtlinie des Partners.
Der MIETER hat das Recht, die Buchung mit 2 Monaten schriftlicher Kündigungsfrist ohne Strafe zu stornieren. Beträgt die Kündigungsfrist jedoch weniger als 2 Monate, aber mehr als 1 Monat, muss der MIETER eine Strafe in Höhe einer halben Monatsmiete zahlen. Bei einer Kündigungsfrist von weniger als 1 Monat muss der MIETER eine Strafe in Höhe einer vollen Monatsmiete zahlen. Falls die Buchung einer Agenturgebühr unterlag, wird die Agenturgebühr unter keinen Umständen erstattet.
Der MIETER hat das Recht, den Mietvertrag mit 2 Monaten schriftlicher Kündigungsfrist ohne Strafe zu kündigen. Beträgt die Kündigungsfrist jedoch weniger als 2 Monate, aber mehr als 1 Monat, muss der MIETER eine Strafe in Höhe einer halben Monatsmiete zahlen. Bei einer Kündigungsfrist von weniger als 1 Monat muss der MIETER eine Strafe in Höhe einer vollen Monatsmiete zahlen.
Unterliegt der Vertrag einer flexiblen Stornierung (siehe Besondere Bedingungen dieser Vereinbarung), darf der MIETER den Mietvertrag zum ersten Tag des folgenden Monats kündigen, wenn die Benachrichtigung bis zum 15. des Monats erfolgt; erfolgt die Benachrichtigung nach dem 15. des Monats, wird die Kündigung am letzten Tag des folgenden Monats wirksam.
Der EIGENTÜMER hat das Recht, den Mietvertrag jederzeit mit 1 Monat schriftlicher Kündigungsfrist ohne Strafe zu kündigen.
Wenn der MIETER die Pflicht zur Anmeldung jeder Person in der Wohnung nicht erfüllt oder die maximale Kapazität der IMMOBILIE überschritten wird, gilt dies als schwerwiegender Verstoß gegen die Vereinbarung, der den EIGENTÜMER berechtigt, die automatische Auflösung der Vereinbarung ohne Vorankündigung geltend zu machen und dem MIETER eine Strafe in Höhe einer vollen Monatsmiete in Rechnung zu stellen.
Für den Fall, dass der Mieter aus irgendeinem Grund beschließt, nicht zu kommen oder das reservierte Haus nicht (mehr) zu nutzen, haftet Globexs nicht gegenüber dem Eigentümer und ist auch nicht verpflichtet, den Eigentümer in irgendeiner Weise zu entschädigen.
(Nur relevant für Eigentümer mit einem Premium oder Superior Plan)
Normalerweise sind alle Energiekosten in der Miete enthalten, aber es gibt Ausnahmen. Wenn der Mieter einzieht, sind die geschätzten Energiekosten pro Monat im Preis enthalten. Wir bitten unsere Eigentümer, den All-inclusive-Preis einschließlich der geschätzten Energiekosten festzulegen. Während der Wintermonate kann ein zusätzlicher Betrag zwischen dem Eigentümer und Globexs ausgehandelt werden.
In manchen Monaten ist dieser Verbrauch höher, in anderen niedriger. Dies gleicht sich aus. Nur wenn anhand von Rechnungen der letzten 3 Monate nachgewiesen werden kann, dass der Verbrauch drastisch gestiegen ist, kann ein Anspruch auf die Kaution geltend gemacht werden. Man kann nicht weiter als 3 Monate zurückgehen, und der Verbrauch muss in Kilowattstunden nachgewiesen werden.
(Nur relevant für Eigentümer mit einem Premium oder Superior Plan)
Eigentümer mit einem Premium oder Superior Plan bevollmächtigen Globexs, die Vermietung ihrer Wohnung zu verwalten. Im Einzelnen bevollmächtigen sie Globexs:
Der Vermittlungsvertrag wird zu Beginn der Zusammenarbeit zwischen Eigentümer und Globexs unterzeichnet und auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Jede Partei kann diesen Vertrag einseitig mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen; in diesem Fall muss die andere Partei schriftlich benachrichtigt werden. Im Falle einer Kündigung des Vertrags durch den Eigentümer ist der Eigentümer in jedem Fall verpflichtet, die bereits vorgenommenen und von den Mietern über Globexs bestätigten Reservierungen zu respektieren und in gutem Glauben auszuführen.
Im Vermittlungsvertrag vereinbaren Eigentümer und Globexs einen orientierenden Mietpreis. Dieser Preis ist jedoch nicht bindend, und der tatsächliche Mietpreis muss für jede Vermietung verhandelt und vereinbart werden. Vor der Bestätigung einer Buchung vereinbaren Globexs und der Eigentümer den tatsächlichen Mietpreis.
Globexs-Eigentümer mit einem Premium oder Superior Plan haben immer das letzte Wort bei Vermietungen und müssen die Bedingungen jeder Vermietung genehmigen, bevor Globexs den Mietvertrag in ihrem Namen unterzeichnen kann.
Ein Vermittlungsvertrag zwischen Globexs und einem Eigentümer besteht aus 2 Teilen: Auf den ersten Seiten werden die besonderen Bedingungen des Eigentümers und der Wohnung festgelegt, und im zweiten Teil stimmt der Eigentümer den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Globexs-Eigentümer zu, die auch auf dieser Website veröffentlicht sind.
Jeder Mietvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen dem Eigentümer der Wohnung und dem Mieter. Globexs fungiert als Vermittler und verteidigt die Interessen von Eigentümer und Mieter. Globexs verfasst den Mietvertrag und legt ihn dem Mieter zur Unterschrift vor. Die Namen und Passnummern aller Bewohner erscheinen im Mietvertrag.
Der tatsächliche Mietpreis und alle anderen Kosten (Kautionsbetrag, Agenturgebühr, Wäschegebühr usw.) für den Mieter werden im Mietvertrag festgelegt, ebenso wie die übrigen Mietbedingungen. Der Eigentümer hat das Recht, eine Kopie des Mietvertrags anzufordern.
Ein Mietvertrag zwischen Mieter und Eigentümer besteht aus 2 Teilen: Auf den ersten 2 Seiten werden die besonderen Bedingungen der Vermietung festgelegt, und ab Seite 3 stimmt der Mieter den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mieter zu, die auch auf dieser Website veröffentlicht sind.
Wenn Sie Ihren eigenen Mietvertrag verwenden möchten, ist der Partner Plan perfekt für Sie. (Wie finde ich heraus, welcher Plan perfekt für mich ist?)
Unser Partner Plan ist für Personen konzipiert, die Erfahrung mit Expat- oder Kurzzeitvermietungen haben. Globexs ist nicht am eigentlichen Buchungsprozess oder den Zahlungen beteiligt, und der Eigentümer verwendet seinen eigenen Mietvertrag.
Eigentümer mit einem Premium oder Superior Plan können ihren eigenen Vertrag nicht verwenden, da Globexs den gesamten Buchungsprozess und die Zahlungen abwickelt.